Unser Arbeitsrechtsteam
Wir sind keine Sozietät, sondern eine Kooperationsgemeinschaft von Fachanwälten für Arbeitsrecht,
die sich zwecks Bündelung ihrer Kompetenzen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zusammengeschlossen
haben. Nach unserer Philosophie erfordert die Komplexität des Arbeitsrechts eine entsprechende
Spezialisierung des anwaltlichen Beraters. Deshalb betreuen die Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte unseres Arbeitsrechtsteams ausschließlich arbeits- und dienstvertragliche
Angelegenheiten. Dabei gewährleisten wir eine persönliche und kontinuierliche Betreuung durch
Ihren jeweiligen persönlichen Ansprechpartner. Unser Arbeitsrechtsteam wird geführt von:
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