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Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes Zum 1. Februar 2006 greift das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 in die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes nachhaltig ein. Über 57-Jährige hatten bislang aufgrund einer Übergangsregelung, nach der das bisherige Recht Anwendung fand, einen Anspruch auf bis zu 32 Monate Unterstützung aus der Arbeits-losenversicherung. Nach Auslaufen dieser Übergangsregelung wird die Dauer des Arbeitslosengeldes ab dem 1. Februar 2006 jedoch deutlich verkürzt. Wer sich von dann an arbeitslos meldet und älter als 55 Jahre ist, erhält nur noch für höchstens 18 Monate Arbeitslosengeld.Wer jünger als 55 Jahre ist, erhält künftig nur noch für maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld. Betroffen sind alle diejenigen Arbeitnehmer, die nach dem 1. Februar 2006 arbeitslos werden und Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen. << zurück zur Übersicht |
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