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Novelle zum Kündigungsschutz vorerst gestoppt
Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollten grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen im Bereich des Kündigungsschutzes eingeführt werden. Denn bislang beträgt die sog. Wartezeit, die nach Begründung des Arbeitsverhältnisses vergehen muß, bis für den Arbeitnehmer der allgemeine Kündigungsschutz eingreift, sechs Monate. Im Koalitionsvertrag wurde insofern geregelt, daß diese Wartezeit bei Neueinstellungen auf zwei Jahre ausgedehnt werden kann. Im Gegenzug sollte die Möglichkeit gestrichen werden, Arbeitsverträge zwei Jahre ohne sachlichen Grund zu befristen (siehe dazu bereits unseren Beitrag „Das Ende der sachgrundlosen Befristung?“ vom Dezember 2005). Diese Reformvorhaben sollten ursprünglich innerhalb des ersten Halbjahres 2006 umgesetzt werden. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) kündigte allerdings nunmehr an, er habe die gesetzgeberische Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen gestoppt. Der Grund hierfür liegt wohl darin, daß die Bundesregierung von Seiten der Wirtschaft zu Recht auf die gravierenden Folgen des Wegfalls der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit hingewiesen wurde. Die gesetzgeberischen Änderungen werden sich daher weiter hinausschieben; möglicherweise entfallen diese auch gänzlich.


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