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Kosten
Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit stellt für uns die offene Ansprache der entstehenden Kosten eine Selbstverständlichkeit und kein Tabuthema dar.

Die Honorierung anwaltlicher Dienstleistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt hierbei davon ab, welche Bedeutung die Angelegenheit für den Mandanten hat (sog. Streitwert). So betragen beispielsweise für ein Gerichtsverfahren, in welchem es um ausstehende Gehaltsansprüche in Höhe von Euro 2000,00 geht und welches durch Urteil entschieden wird, die Rechtsanwaltsgebühren Euro 352,50 (zzgl. MWSt). Soweit zunächst lediglich eine erste Einschätzung der Angelegenheit durch den Rechtsanwalt erfolgen soll, bietet das RVG die Möglichkeit, eine sog. Erstberatung durchzuführen. Hierdurch fallen - je nach Streitwert - Kosten in Höhe von maximal Euro 190,00 (zzgl. MWSt.) an. Diese Kosten werden selbstverständlich bei einer Fortführung der Angelegenheit angerechnet.

Im Einzelfall kann es jedoch für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoller sein, eine Abrechnung entsprechend dem zeitlichen Aufwand durch Vereinbarung eines Stundenhonorars bzw. einer festen Pauschale vorzunehmen.

Im übrigen entstehen entgegen der teilweise anzutreffenden Einschätzung durch die Beauftragung eines Fachanwaltes keine höheren Kosten als durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ohne Fachanwaltsbezeichnung.

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